1. Zustandekommen des Vertrages a) Durch das Absenden einer Anfrage
entsteht kein Beratungsvertrag zwischen der Kanzlei Schwarze & Schwarze und dem
Absender der Anfrage. b) Der Beratungsvertrag mit dem Rechtsanwalt kommt
erst zustande, wenn der Absender der Anfrage sich mit dem unterbreiteten
Honorarvorschlag einverstanden erklärt hat und den vom Anwalt im
Kostenvoranschlag genannten Preis an diesen überweist. Erst mit Eingang des
Vorschusses hat der Mandant Anspruch auf die Beratungsleistung des
Anwalts. c) Ein Beratungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem
beauftragten Rechtsanwalt und dem Mandanten zustande.
2.
Vertraulichkeit Bitte bedenken Sie, dass die Übertragung Ihrer Anfrage
per E-Mail geschieht. Die E-Mail-Kommunikation bietet keine hundertprozentige
Gewähr für die absolute Vertraulichkeit Ihrer Mitteilung. Bei der Versendung
einer unverschlüsselt an den Rechtsanwalt übersandten Anfrage, darf der
Rechtsanwalt auf dieselbe Art und Weise die Anfrage beantworten. Sollen
Verschlüsselungstechniken angewandt werden, ist dies unmittelbar mit dem
beauftragten Rechtsanwalt abzustimmen.
3. Grundsätze der Bearbeitung und
Haftung a) Die Haftung der Kanzlei Schwarze Burchard richtet sich nach
den gesetzlichen Vorschriften. b) Da der Rechtsanwalt aus gesetzlichen
Gründen verpflichtet ist, die Beratung abzulehnen, wenn er die gegnerische
Partei in dieser Angelegenheit bereits vertritt, wird eine anonyme
Rechtsberatung nicht erteilt. Es ist daher bei jeder Anfrage der vollständige
Name und die vollständige Adresse mit anzugeben.
Hier können Sie das Formular für
die Beauftragung der Kanzlei Schwarze & Schwarze herunterladen
Ohne eine Vollmacht darf ein Anwalt nicht tätig werden!. |